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AGB´s

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa.avltimmermeister erfolgen außschließlich auf Grund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB). Diese AGB sind Grundlage für Geschäftsbeziehungen zwischen Fa.avltimmermeister und Ihren Vertagspartnern. Es gelten auch für zukünftige Leistungen im In- und Ausland auschließlich diese AGB, dies gilt auch wenn unsere Vertragspartner eigene, von unseren Bedingungen abweichende AGB verfasst haben. Solchen AGB wird hiermit widersprochen.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder auch ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil. Anderslautende AGB gelten nur, wenn Fa.avltimmermeister diese ausdrücklich schriftlich bestätigt. Nebenabsprachen bestehen nicht.
2.Angebot und Vertragsabschluß
2.1 Die Angebote der Fa.avltimmermeister sind, sofern nicht anders bezeichnet, freibleibend und unverbindlich. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, beispielsweise Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Angeboten und anderen Unterlagen behält sich die Firma avltimmermeister die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
2.2 Mit der Bestellung von Kaufangeboten erklärt der Vertragspartner verbindlich, die Ware erwerben zu wollen.
2.3 Mit der Bestellung von Mietartikeln erklärt der Vertragspartner verbindlich, die Artikel mieten zu wollen.
2.4 Fa.avltimmermeister ist berechtigt, daß in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb 14 Tagen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann schriftlich oder durch Auslieferung der Ware und/oder der Mietartikel erfolgen.
2.5 Der Vertragsabschuß kommt erst nach schriftlicher Bestätigung zustande.
3.Mietzeit
3.1 Die Mietzeit schließt den vereinbarten Tag der Bereitstellung der Mietartikel im Lager von Fa.avltimmermeister mit ein. Dies gilt unabhängig davon ob der Vertragspartner, Fa.avltimmermeister oder ein Dritter die Lieferung/ Transport/ Abholung durchführt oder organisiert.
4.Preise und Zahlung/ Vergütung
4.1 Die Preise verstehen sich ab Lager exklusive der Kosten für Verpackung, Transportversicherung, Fracht und Montage sofern diese Kosten nicht im Angebot angegeben sind.
4.2 Die am Tage der Lieferung gültige Umsatzsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt.
4.3 Abzüge oder Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Rechnung mit Rechnungsstellung sofort, spätestens jedoch 14 Tage ab
Rechnungsdatum zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug.
4.4 Kommt der Vetragspartner in Zahlungsverzug, ist Fa.avltimmermeister berechtigt ohne weitere Zahlungsaufforderung Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern ist Fa.avltimmermeister berechtigt ohne weitere Zahlungsaufforderung Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
4.5 Werden Mahnungen nach Ablauf der Zahlungsfrist notwendig, so werden dadurch entstehende Kosten dem Vertragspartner berechnet und Fa.avltimmermeister ist berechtigt diese einzufordern.
4.6 Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens sowie weiterer Rechte bleibt ausdrücklich vorbehalten. Zurückhaltungen von Zahlungen wegen Gegenansprüchen des Vertragspartners gegen Fa.avltimmermeister, sind ausgeschlossen.
4.7 Soweit der Vertragspartner seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst und/oder seine Zahlungen einstellt oder Fa.avltimmermeister im Nachhinein ungünstige Umstände über Kreditwürdigkeit/Vermögensverhältnisse bekannt werden, ist Fa.avltimmermeister berechtigt bezüglich sämtlicher Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
4.8 Zur Ausübung von Zurückhaltungen sowie zur Aufrechnung ist der Vetragspartner nur mit einer rechtskräftig festgelegten Gegenaufforderung berechtigt.
5.Transport, Lieferung & Gefahrenübergang
5.1Soweit nicht anders vereinbart, schuldet Fa.avltimmermeister nicht den Transport der Waren/ Mietartikel. Übernimmt Fa.avltimmermeister durch besondere Vereinbarungen den Transport/ Fracht, ist sie berechtigt diesen nach eigener Wahl auch durch Dritte durchführen zu lassen.
5.2 Wird der Transport/ die Lieferung von Waren/ Mietartikeln durch Dritte erbracht, hat der Vertragspartner wegen etwaiger Schadenansprüche durch Transportschäden und/ oder Lieferverzug den Dritten in Anspruch zu nehmen.
5.3 Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Vertragspartner zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Bei höherer Gewalt inbesondere Streik und Aussperrung, Rohstoffmangel, sowie Betriebsstörungen, verlängern sich die Lieferzeiten entsprechend. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. In solchen Fällen und wenn die Ware nicht von Fa.avltimmermeister besorgt werden kann, ist Fa.avltimmermeister dazu berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Weiterhin ist der Vertragspartner berechtigt, Fa.avltimmermeister eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen, nach ergebnislosem Ablauf dieser Frist kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Vertragspartners, ist Fa.avltimmermeister berechtigt, nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Frist anderweitig über die Ware/ Mietartikel zu verfügen und den Vertragspartner mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug oder verletzt sonstige Mitwirkungspflichten, ist Fa.avltimmermeister berechtigt, den dadurch entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
5.4 Ist der Kunde Unternehmer im Sinne §14 BGB geht die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie der Verschlechterung des Vertragsgegenstands spätestens mit der Absendung der Ware/ Mietartikel auf den Vetragspartner über. Ebenso dann, wenn Fa.avltimmermeister noch zusätzliche Leistungen wie z.B. die Versendungskosten oder die Anfuhr und die Aufstellung übernommen hat. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie die Verschlechterung des Vertragsgegenstands vom Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Vertragspartner auf den Vertragspartner über.
5.5 Ist der Vetragspartner Verbraucher im Sinne §13 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergans sowie Verschlechterung des Vetragsgegenstandes spätestens mit Übergabe der Ware/Mietartikel an den Vetragspartner über.
6.Eigentumsvorbehalte
6.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern im Sinne §13 BGB behält sich Fa.avltimmermeister das Eigentum an Waren mit Verkaufsbestimmung bis zur vollständigen Bezahlung des Verkaufspreises vor.
6.2 Ist der Vertragspartner Unternehmer im Sinne §14 BGB behält sich Fa.avltimmermeister das Eigentum an der Ware mit Verkaufbestimmung bis zur vollständigen Bezahlung, sowie bis zur Bezahlung aller vorausgegangenen Lieferungen und Leistungen einschließlich aller Nebenforderungen, bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung, vor. Beim Ausbleiben der vereinbarten und fälligen Zahlung sind wir berechtigt, auch ohne vorherige Fristsetzung, die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Ebenso vom Eigentumsvorbehalt inbegriffen sind im Umtausch gelieferte Waren/ Ersatzteile. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für die Sicherung von Ansprüchen aus Darlehensverträgen, die an die Stelle eines Kaufvertrags getreten sind. Der Vertragspartner darf den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
6.3 Besitzerwechsel der Waren sowie den eigenen Wohnortwechsel hat der Vertragspartner Fa.avltimmermeister unverzüglich anzuzeigen. Jegliche Eingriffe Dritter, die das Eigentum von Fa.avltimmermeister berühren, sind Fa.avltimmermeister unverzüglich mitzuteilen. Auf Verlangen ist Fa.avltimmermeister der Zutritt zum Liefergegenstand, auch durch beauftragte Dritte, zu gewähren.
6.4 Die Be- oder Verarbeitung von Fa.avltimmermeister gelieferte Ware, noch in ihrem Eigentum stehender Waren erfolgt stets im Namen und Auftrag von Fa.avltimmermeister, ohne dass für diese Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von Fa.avltimmermeister gelieferte Ware mit anderen Waren und Gegenständen vermischt oder verarbeitet, so tritt der Vertragspartner bereits jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den verarbeiteten Waren und Mietartikeln oder neuen Gegenstand an Fa.avltimmermeister ab und verwahrt die Ware/Mietartikel bzw. Gegenstand mit kaufmännischer Sorgfalt für Fa.avltimmermeister.
7.Mängel/Gewährleistung
7.1 Bei Mängeln an der Ware/ Mietartikeln oder im Falle des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft, nehmen wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei fristgemäßer schriftlicher Beanstandung Ersatzlieferungen oder Nachbesserung bezüglich der mangelhaften Teile vor. Offensichtliche Mängel oder sonstige Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen. Nicht offensichtliche Mängel sind ebenfalls unverzüglich spätestens jedoch 14 Tage nach Erkennen und längstens gemäß den Herstellervorgaben bzw. den gesetzlichen Bestimmungen schriftlich geltend zu machen. Werden Mängel oder sonstige Beanstandungen nicht innerhalb der Frist gemäß vorstehendem Absatz geltend gemacht, sind jegliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Den Vetragspartner trifft die volle Beweislast für jegliche Anspruchsforderungen.
7.2 Der Verkauf gebrauchter Waren/ Mietartikel an einen Unternehmer im Sinne §14 BGB erfolgt unter Auschluß jeglicher Mängelhaftung von Fa.avltimmermeister.
7.3 Ist der Vertragspartner Unternehmer im Sinne §14 BGB, leistet Fa.avltimmermeister für Mängel neuer Waren/ Mietartikel mit folgender Maßgabe Gewähr:
– Die Gewährleistung umfasst außschließlich nach Wahl von Fa.avltimmermeister die Nachbesserung oder Ersatz(teil-)lieferung.
– Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl Herabsatzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln, steht dem Vetragspartner jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
– Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Abtretung der Ansprüche, die wir gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses besitzen. Für den Fall, dass der Vertragspartner seine Gewährleistungsrechte gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses nicht durchsetzen kann, leisten wir Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen.
– Soweit in diesen AGB nichts Abweichendes vereinbart ist, sind alle Ansprüche des Vertragspartners auf Ersatz von Schäden jeglicher Art, insbesondere auch solche die nicht an der Ware/ Mietartikel selbst entstanden sind sowie Ansprüche aus Delikt ausgeschlossen. Dies gilt auch für Ansprüche gegen unsere Erfüllungsgehilfen. Vetragliche und gesetzliche Schadenserstzansprüche stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn Fa.avltimmermeister vorsätzlich oder grob fahrlässig seine Pflichten verletzt hat.
8.Montagearbeiten
8.1 Montagearbeiten werden grundsätzlich nach Zeit- und sonstigem Aufwand zu unseren bei Auftragserteilung geltenden Verrechnungssätzen für Montageleistungen abgerechnet, sofern keine Montagepreise/ -leistungen im Angebot selbst ausgewiesen sind.
8.2 Die für die Montage erforderlichen Materialien werden entsprechend der tatsächlich benötigten Menge zu den jeweils bei Durchführung der Montagearbeiten bei uns gültigen Preisen abgerechnet.
8.3 Der Vertragspartner hat auf seine Kosten alle branchenfremden Nebenarbeiten einschließlich der dazu benötigten Baustoffe zu übernehmen und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Vetragspartner hat zum Schutz des Besitzes von Fa.avltimmermeister und dessen Montagepersonals auf der Baustelle die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
8.4 Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Vertragspartner alle Montage relevanten Angaben wie z.B.die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen anzuzeigen und zu erklären.
8.5 Für Bauverzögerung und verspätete Inbetriebnahme ohne Verschulden der Fa.avltimmermeister, hat der Vertragspartner alle Kosten für Wartezeit, Reisen und erforderliche Unterbringung des Servicepersonals zu tragen.
Fa.avltimmermeister haftet nicht für die Arbeiten seiner Subunternehmer oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.
8.6 Der Vertragspartner vergütet Fa.avltimmermeister die bei Auftragserteilung vereinbarten Kosten für Arbeitszeit, Fahrt- und Reisekosten, sowie Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit.
8.7 Der Vertragspartner hat die erbrachten Leistungen auf Verlangen von Fa.avltimmermeister durch berechtigte Vertreter täglich, spätestens jedoch nach Abschluss der Montagearbeiten auf den Leistungsnachweisen zu bescheinigen.Vom vertragspartner unterschriebene Leistungsnachweise sind grundsätzlich unanfechtbare Abrechnungsgrundlagen.
9.Mietbedingungen
9.1 Der Vertragspartner erhält den Mietartikel in einwandfreiem Zustand und verpflichtet sich, den Mietartikel in diesem Zustand zu halten und entsprechend den Anweisungen und der Betriebsanleitung zu warten.
9.2 Der Vetragspartner ist in vollem Umfang für die Mietdauer der gemieteten Artikel haftbar und kommt für Schäden an diesen auf. Der Vertragspartner hat für die Versicherung von Mietartikeln selbst zu sorgen. Jedweder Untergang und Verschlechterung müssen in der Versicherung des Mietartikels abgedeckt sein. Auf Verlangen von Fa.avltimmermeister hat der Vertragspartner einen entsprechenden Versicherungsnachweis vorzulegen.
9.3 Der Vertragspartner haftet auch für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, Transport oder Standortwechsel entstehen. Schadensersatzansprüche wegen Mängel an den Mietgeräten sind ausgeschlossen, sofern Fa.avltimmermeister nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist.
9.4 Treten an den Mietgeräten im Voraus nicht erkennbare Störungen auf, so ist der Vertragspartner verpflichtet, diese Fa.avltimmermeister sofort mitzuteilen. Unternimmt der Vertragspartner an den Mietgeräten selbständig – ohne Einwilligung oder Absprache mit Fa.avltimmermeister – eine Reparatur, so haftet der Vertragspartner für die dadurch eventuell entstehenden Schäden.
9.5 Der Vertragpartner benutzt den Mietartikel auf eigene Gefahr und haftet für eventuelle Schäden, die durch die Benutzung des Artikels entstehen.
9.6 Der Vertragspartner erhält durch Fa.avltimmermeister eine Unterweisung in der Benutzung des Mietartikels und erklärt bei Vertragsschluß ausdrücklich, in der Handhabung des Artikels unterwiesen und mit ihm vertraut zu sein.
9.7 Die Untervermietung des Mietartikels und eine Benutzung durch Dritte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch Fa.avltimmermeister gestattet.
9.8 Fa.avltimmermeister haftet nicht für Folgeschäden, die durch den möglichen Ausfall eines Mietartikels entstehen können.
10.Haftungsbeschränkungen
10.1 Schadenserstzansprüche aus unmöglichkeit der Leistungserbringung, aus positiver Forderungsverletzung und unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Fa.avltimmermeister als auch gegen Ihre Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
10.2 Schadenserstzansprüche des Vertragspartners wegen Mängeln an erbrachten Leistungen, Waren und Mietartikeln verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.
11.Datenschutz/ VermietWerk
11.1 Fa.avltimmermeister ist berechtigt die bezüglich der Geschäftsbeziehung, oder im Zusammenhang mit dieser, erhaltenen Daten über den Vertragspartner, obgleich diese vom Vertragspartner selbst oder Dritten stammen, zu speichern und zu verarbeiten. Bei Unterschlagung, nicht fristgerechter Rückgabe und Diebstahl von Mietmaterial seitens des Vertragspartners ist die Fa.avltimmermeister berechtigt den Vertragspartner in das sog. „VermietWerk“ einzutragen und somit einer geschlossenen Nutzergruppe seine Daten bekannt zu machen.
12.Erfüllungsort Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit
Erüllungsort und Gerichtsstand ist bei allen Verträgen Sitz der Fa.avltimmermeister.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB teilweise oder ganz unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die teilunwirksamen oder gänzlich unwirksamen Regelungen sollen durch gesetzlich wirksame Bestimmungen ersetzt werden.

Mit Erscheinen dieser aktualisierten AGB sind alle vorherigen ungültig.

Herford 12.02.2012